Nach dem 15. Mai werden 10 % Nachlass auf die Rehbockabschüsse gewährt.
Nach dem 01. Juli werden weitere 10 % Nachlass auf die Rehbockabschüsse gewährt.
Sollte das Wild angeschweisst und trotz intensiver Nachsuche nicht gefunden werden, werden 50 % des vom Berufsjäger
geschätzten Gehörngewichtes berechnet, bzw. 50 % des Abschusspreises beim weiblichen Wild und Kitzen.
Ricke ( Jagdzeit 1.Oktober – 31. Januar ) € 50,00 je Stück
Kitz ( Jagdzeit 1.Oktober – 31. Januar ) € 35,00 je Stück
Das Gehörn wird 24 Stunden nach dem Abkochen mit kleinem Schädel gewogen. Auf Wunsch des Jagdgastes kann das Gehörn auch mit großem Schädel gewogen und verrechnet werden. In diesem Fall akzeptiert der Jagdgast das Abzugsgewicht der Bewertungskommission